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Mindestangaben-Anmeldung
Ab 1.1.2008 müssen Dienstgeber alle neu eintretenden Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden.
Sollten im Einzelfall vor Arbeitsantritt noch nicht alle für die Pflichtversicherung erforderlichen Daten bekannt sein, kann die Anmeldung in zwei Schritten erfolgen.
Erster Schritt ist die Mindestangaben-Anmeldung. Diese umfasst
  • die Dienstgeberkontonummer,
  • den Namen,
  • die Versicherungsnummer bzw. das Geburtsdatum der beschäftigten Person,
  • Ort und
  • Tag der Beschäftigungsaufnahme.
Im zweiten Schritt sind die noch fehlenden Angaben binnen sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung nachzumelden.

Verwenden Sie für die Mindestangaben-Anmeldung das elektronische Online-Formular (ELDA) im nebenstehenden Link.
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