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Dienstnehmer anmelden
Bitte beachten Sie, dass seit 1.1.2008 Dienstnehmer vor Arbeitsantritt anzumelden sind!
  • Für die Erstattung der Anmeldung (Vollmeldung) können Sie als neuer Dienstgeber das Online Formular (Menüpunkt: erstmals Dienstnehmer anmelden) verwenden.
  • Wenn Sie bereits länger Dienstgeber sind, müssen Sie zur Übermittlung die Datenfernübertragung – ELDA – verwenden.
  • Sollten Ihnen nicht alle Angaben, die für eine Anmeldung erforderlich sind vorliegen, steht Ihnen das Formular „Mindestangabenanmeldung“ zur Verfügung. Bitte vergessen Sie nicht, in diesen Fällen innerhalb 7 Tagen nach Beschäftigungsbeginn die Vollmeldung zu erstatten.
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