Die Adressmeldung – was ist zu beachten?
Die Adresse eines Versicherten stellt für die Pflichtversicherung eine bedeutende Information dar. Daher ist es wichtig, dass Sie bei
- einer erstmaligen Neuanmeldung,
- einer Änderung der Adresse während eines laufenden Dienstverhältnisses oder
- einer Wiederanmeldung eines bereits beschäftigt gewesenen Versicherten unter einer anderen als ursprünglich gemeldeten Anschrift,
die „Adressmeldung Versicherter“ mittels ELDA übermitteln. Bitte beachten Sie auch die Details zur Adressmeldung im angeführten Link.
mBGM für geringfügig Beschäftigte mit jährlicher Abrechnung
Auch wenn Sie Ihre geringfügig beschäftigten Dienstnehmer jährlich abrechnen, ist die mBGM monatlich zu erstatten. Diese monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind in einem eigenen mBGM-Paket zusammenzufassen und das Feld Jährliche Abrechnung für geringfügige Beschäftigung mit "ja" zu belegen. Bitte nehmen Sie die jährliche Abrechnung für den Unfallversicherungsbeitrag (gegebenenfalls zuzüglich Dienstgeberabgabe) und den Beitrag für die Betriebliche Vorsorge unbedingt gemeinsam vor.
Hinweis:
Bei einer jährlichen Zahlungsweise der Beiträge für die Betriebliche Vorsorge (BV) für geringfügig Beschäftigte sind zusätzlich 2,50 % vom zu leistenden Beitrag für die BV gleichzeitig mit diesem Beitrag für die BV an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu überweisen
Das Tarifsystem und der Tarifrechner
Das modular aufgebaute Tarifsystem ist flexibel gestaltet und dient zur korrekten Abrechnung der auf der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung angeführten Dienstnehmer. Als Orientierungshilfe haben wir passend zum Tarifsystem einen Tarifrechner entwickelt. Erfahren Sie mehr zum Aufbau und zur korrekten Anwendung des Tarifsystems auf unserem Dienstgeberportal.
Rechtsprechung: Bauingenieur als Dienstnehmer
Ob die Tätigkeit einer laufenden Betreuung diverser Bauprojekte eine selbständige Tätigkeit darstellt oder ein Dienstverhältnis vorliegt, ist im Einzelfall zu beurteilen. Im nachfolgend geschilderten Beschluss wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein „echtes“ Dienstverhältnis bestätigt.
Entgeltfortzahlung freiwilliger Einsatzkräfte
Mitglieder freiwilliger Einsatzkräfte haben gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn Sie während ihrer Arbeitszeit bei Großschadensereignissen im Einsatz sind. Allerdings muss die Dienstfreistellung zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Verzugszinsen 2020 – keine Änderung zum Vorjahr
Die bisherige Höhe der Verzugszinsen in der Sozialversicherung von 3,38 Prozent gilt auch für 2020. Bitte zahlen Sie die Beiträge rechtzeitig ein, damit Sie Verzugszinsen vermeiden.
Die höchste Auszeichnung für Ihren Betrieb
Das BGF-Gütesiegel prämiert die Leistung für ein erfolgreich abgeschlossenes BGF-Projekt bzw. für die Implementierung der BGF in den Regelbetrieb für die Dauer von drei Jahren. Dieses Gütesiegel belegt ein Vorgehen nach den 15 Qualitätskriterien der Betrieblichen Gesundheitsförderung und unterstützt Betriebe unter anderem bei der Suche nach Fachkräften und Lehrlingen.
Besinnliche Weihnachtszeit
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Advent- und Weihnachtszeit. Im Namen des Vorstandes, der Direktion und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedanken wir uns in diesem Sinne für Ihre jahrelange Lesetreue.
Ab dem kommenden Jahr erhalten Sie den österreichweit einheitlichen Newsletter der Österreichischen Gesundheitskasse. Im neuen Format informieren wir Sie selbstverständlich weiterhin über aktuelle und interessante Themen rund um die Sozialversicherung.
Ihr Redaktionsteam „Sozialversicherung.aktuell“ der OÖGKK